Brief der Vorsitzenden Gabriele Leib an die Mitglieder des Vereins

 

Liebe Vereinsmitglieder, 

am 27. Februar letzten Jahres war unsere Jahreshauptversammlung, in der wir über die Fortschritte im Projekt Schlosssanierung informiert wurden. Außerdem hatten wir beherzt für 2020 Pläne gemacht und Ausfahrten und Vorträge beschlossen. Nur wenige Tage später, am 11.März, wurde die Ausbreitung des (damals neuen) Coronavirus Sars cov 2 von der WHO als Pandemie eingestuft. Alle Ausfahrten, Vorträge und Führungen mussten entfallen. Der Schutz vor Infektionen mit dem Virus machte für den ‚Schlossverein‘ ein ruhiges Jahr notwendig.

Auch für dieses Jahr ist klar, dass die Inzidenzzahlen es zunächst unmöglich machen, eine Vereinssitzung im üblichen Sinne abzuhalten. Ich denke, Sie sind einverstanden, dass wir die Jahreshauptversammlung verschieben, bis sich eine solche Sitzung mit größtmöglicher Sicherheit durchführen lässt.

 

Für das Schloss und sein Schicksal war 2020 allerdings ein sehr wichtiges Jahr, und ich möchte Sie in einer Zusammenfassung über die entscheidenden Schritte in der Entwicklung informieren:

Das Projekt Schlosssanierung war sowohl bei der Stadtverwaltung als auch beim Architekturbüro ‚Benner/ Duttlinger/ Stock‘ weiterbearbeitet worden. Natürlich haben wir uns für diese Entwicklungen sehr interessiert und zwei der für das Schloss wichtigen Gemeinderatssitzungen besucht.

 

In der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2020 war die Schlosssanierung ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Der Architekt, Herr Stock, stellte zunächst in sehr ausführlicher Form die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Schadenskartierung vor. Im Wesentlichen bezog er sich auf die Schäden an den Fassaden, die die Standfestigkeit der Giebel betreffen. Aus diesem Grund sind Sicherungsmaßnahmen an den Giebeln notwendig. Als nächsten Punkt zeigte Herr Stock die notwendigen Veränderungen auf, die sich im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept ergeben. Es geht darum, die baurechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Brandschutzrechtliche Anforderungen stellten besondere Herausforderungen dar. Es liegen jetzt für alle Probleme Lösungen vor. Der Restaurator, Herr Amman sprach zum restoratorischen Konzept für die Schlosssanierung. Unter dem Aspekt: ‚konservieren, reparieren – nicht aufhübschen‘ machte er interessante Ausführungen. Am Beispiel der Fachwerkschäden stellte er den Zusammenhang zwischen der Zusammensetzung von Putzen, Farben oder Dichtmateriealien und der Standfestigkeit von Fachwerkstrukturen dar.

 

In einer Aussprache über verschiedene Aspekte der vorgestellten Planung konnte Herr Stock Fragen beantworten, auf die Frage nach den Kosten jedoch keine genaue Aussage machen. Als groben Schätzwert nannte er eine Summe von 5 000 000 €. Eine genaue Kostenaufstellung liege Ende des Monats vor. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, den Bauantrag und den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes auszuarbeiten und beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein und dem Landesamt für Denkmalpflege zur Genehmigung einzureichen.

 

In der Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2021 lag dann die Kostenberechnung vor. Die Gesamtkosten für die Gebäudesanierung und die Behebung der baurechtlichen Mängel ergeben gerundet 6.896.000 € brutto.

Die detaillierte Kostenberechnung des Architekturbüros vom 30.06.2020 lag den Besuchern der Sitzung vor. Herr Stock erläuterte die einzelnen Punkte der Kostenzusammenstellung, z.B. Gerüstbau, Flaschnerarbeiten etc. Anschließend stellte er den zeitlichen Ablauf geplanten der Baumaßnahmen vor: 

  • Die Bauzeit erstreckt sich über 2 1/2 bis 3 Jahre, entsprechend verteilen sich die Kosten auf mehrere Jahre
  •  Im 2. Halbjahr 2021 soll die genaue Werkplanungsphase beginnen 
  • Baubeginn soll 2022 sein

Natürlich zog eine solche Bausumme Fragen zu einzelnen Einsparmöglichkeiten nach sich, unter anderem auch die Frage nach einer Verschiebung der Maßnahmen.

Herr Stock nahm zunächst zu den Detailfragen Stellung. Ein Aufschub der Maßnahmen würde, so sagte er, die Schäden vergrößern und die Reparatur verteuern. Die Kostenaufstellung beziehe sich jedenfalls auf den Baubeginn 2021.

Nach der Aussprache fasste der Gemeinderat den Beschluss, das Vorhaben in sinnvolle Bauabschnitte einzuteilen, den Bauantrag einzureichen und die verschiedenen Zuschussmittel zu prüfen.

 

Am 24. 09. 2020 informierte mich Herr Bürgermeister Brütting in einer Mail, der Bauantrag für das Schloss sei unterschrieben und gehe an die Baurechtsbehörde. Man bemühe sich jetzt um Zuschussmittel. So weit – so gut. Einem Bericht in der Rems Zeitung vom 27.01.2021 entnimmt der Leser: „Einsparmöglichkeiten sahen BL und CDU beim Schloss und beantragten einen Sperrvermerk. Allerdings, so erklärte Brütting, werden von den im Haushalt eingestellten 800 000€ rund 100 000 € für Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen von Planern bezahlt werden und die Erstellung von Zuschussanträgen. Deshalb sollen zunächst nur 700 000€ mit einem Sperrvermerk versehen werden.“

 

So hat sich der deutliche Silberstreif am Schlosshorizont also wieder in die alte Dämmerung verwandelt. Mittlerweile liegen alle Genehmigungen vor, die Voraussetzung sind für Anträge auf Fördermittel. Also bemüht sich das Bauamt, die möglichen Zuschüsse an verschiedenen Stellen zu beantragen. Im Einzelnen sind das: die Denkmalförderung des Landes, die Denkmalstiftung Baden - Württemberg, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und das Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes.

 

Die Stadt Heubach stellt jetzt also den „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals“. Wenn aber von der Höhe solcher Zuwendungen die Freigabe der Schlosssanierung abhängig ist, dann stellt sich aufs Jahr genau nach 30 Jahren wieder die Frage:

Was wird aus dem Kulturdenkmal Heubacher Schloss wenn es diese Freigabe nicht geben sollte ?

 

Liebe Vereinsmitglieder, am 7. Oktober ist es genau 30 Jahre her, dass der „Verein Heubacher Schloss“ gegründet wurde (laut Satzung):

  • um dazu beizutragen, dass das Heubacher Schloss seiner Bedeutung entsprechend restauriert wird.

In all den Jahren waren wir diesem Ziel noch nie so nah. Es sind konkrete Pläne ausgearbeitet und von allen zuständigen Instanzen genehmigt worden. Ihre Umsetzung bietet die Möglichkeit dass endlich das ganze Schloss von den Bürgern und Besuchern der Stadt Heubach genutzt werden kann. Alle bau- und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Nutzung sind dann gegeben.

Lassen Sie uns weiterhin alles dafür tun, dass das Schloss nicht wieder „zurück auf Start“ gesetzt wird.

 

Die Lektüre des Amtsblattes Nr.10 macht nicht viel Hoffnung. Im Bericht über den Haushaltsplan 2021 liest man, dass ein Teil des Stadtrats der Meinung ist: “ Die Bremse bei der Schlosssanierung und die Priorisierung begonnener Projekte werte man als Signal für die Bereitschaft zu sparen“. Immerhin besteht wohl von Seiten der Stadt der Plan, dass sich in der ersten Jahreshälfte 21 der Gemeinderat nochmals intensiv mit den Kosten der Schlosssanierung auseinandersetzen wird. Man wird in diesem Zusammenhang hoffentlich nicht vergessen, dass sehr viele der heutigen Schäden am Schloss entstanden sind durch gewählte Sparoptionen bei der Restaurierung in den 90er Jahren. Momentan sind die Giebel des Schlosses mit einer Membran verpackt. Das ist eine vorübergehende Maßnahme, die für den Schutz der Umgebung sorgen soll – zur Besserung oder gar zur Lösung der akuten Probleme an der Bausubstanz trägt diese Maßnahme auf keinen Fall bei.

 

Ebenso wichtig ist es, sich klar zu machen wieviel Geld schon ausgegeben wurde, um die so wichtigen Untersuchungen und Pläne erstellen zu lassen. Ein langes Aufschieben wird auf jeden Fall erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Hoffen wir also, dass die Mitglieder des Gemeinderats dieses Mal der Versuchung widerstehen, an der falschen Stelle zu sparen, wie es vor 30 Jahren ihre Vorgänger taten.

 

Ich hoffe, wir sehen uns bald bei der Jahreshauptversammlung gesund wieder.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Leib